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Welches sind Ihre Pflichten auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes?

Die Pflichten des Arbeitgebers für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz leiten sich aus den folgenden gesetzlichen Grundsätzen ab:

 

Art. 328 Abs. 2 OR «[Der Arbeitgeber] hat zum Schutz von Leben, Gesundheit und persönlicher Integrität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik an wendbar und den Verhältnissen des Betriebes oder Haushaltes angemessen sind, soweit es mit Rücksicht auf das einzelne Arbeits verhältnis und die Natur der Arbeitsleistung ihm billigerweise zugemutet werden kann.»

 

Art. 82 Abs. 1 und 2 UVG «1 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrank heiten alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind. 2 Der Arbeitgeber hat die Arbeitnehmer bei der Verhütung von Berufs unfällen und Berufskrankheiten zur Mitwirkung heranzuziehen.» 

 

 

Art. 6 Abs. 1 und 3 ArG «1 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zum Schutze der Gesundheit der Arbeitnehmer alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind. Er hat im weiteren die erforderlichen Massnahmen zum Schutze der persönlichen Integrität der Arbeitnehmer vorzusehen. [...] 3 Für den Gesundheitsschutz hat der Arbeitgeber die Arbeitnehmer zur Mitwirkung heranzuziehen. [...]»

 

Die erwähnten Grundsatzbestimmungen sind in zahlreichen Verordnungen, weiteren Gesetzen, Richtlinien usw. konkretisiert worden. Massgeblich sind in erster Linie die Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) und die Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz über den Gesundheitsschutz (ArGV 3). Die Pflichten des Arbeitgebers in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz betreffen die «Organisation», die «Kommunikation und Schulung » sowie die «Arbeitsplatzgestaltung». 

 

Quelle: Welches sind Ihre Pflichten auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes SUVA  Ausgabe: August 2016 Bestellnummer SBA 140.d

 

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