Lukas Gerber

sicherheitsfachmann EKAS, Arbeitssicherheit

Die wichtigsten Eckdaten zu mir und meiner Person lassen sich in ein paar Sätzen zusammenfassen. Aufgewachsen auf einem Bauernhof im Baselbiet. Gelernter Zimmermann. Lange als technischer Kaufmann in der Vermietung und im Verkauf von Hubarbeitsbühnen und Staplern tätig. Durch die Hubarbeitsbühnen (IPAF Instruktor) in den Bereich praxisorientierte Schulung und Arbeitssicherheit gekommen.

 

Nicht soviel wie möglich, sondern soviel wie nötig. Nach diesem Credo arbeite ich.  Arbeitssicherheit dient zum Schutz der Arbeitnehmer. Arbeitnehmer sollen nach getaner Arbeit müder und älter sein. Die Gesundheit darf aber durch die Arbeit nicht beeinträchtigt werden. Werden die Schutz-massnahmen auf die Gefährdungen abgestimmt, ist die Akzeptanz und Umsetzung durch die betroffenen Arbeitnehmer sehr hoch.

 

Dennoch darf man nicht vergessen dass gewisse "Spielregeln" (z.B. UVG, VUV, BauAV u.v.m.) nicht diskutabel sind. Verordnungen und Gesetze sind einzuhalten.

Es stellt niemand den  Art. 4a in der VRV (Verkehrsregelnverordnung) in Frage in dem steht dass die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen 120 km/h ist. So verhält es sich z.B. auch mit der Bauarbeitenverordnung.  Wenn im Art. 46 steht dass der Abstand vom Gerüst zur Fassade maximal 30cm betragen darf, erübrigt sich jegliche Diskussion darüber.

 

Das bin ich, so ticke ich. 

 

 


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