meldung

hier haben Sie die möglichkeit ihr anliegen mitteilen zu können

Massnahmen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sollen nicht einfach für die Arbeitnehmenden getroffen werden, sondern mit den Arbeitnehmenden: Betroffene sollen zu Beteiligten werden.  Die Mitwirkung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer soll in allen Phasen gewährleistet werden: von der Analyse der Risiken, über die Definition und Umsetzung der Schutzmassnahmen bis zur Erfolgskontrolle.


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