Massnahmen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sollen nicht einfach für die Arbeitnehmenden getroffen werden, sondern mit den Arbeitnehmenden: Betroffene sollen zu Beteiligten
werden. Die Mitwirkung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer soll in allen Phasen
gewährleistet werden: von der Analyse der Risiken, über die Definition und Umsetzung der Schutzmassnahmen bis zur Erfolgskontrolle.